Aufgaben Datenbank

03.04.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Durchführung der Entgeltabrechnung (Entgeltabrechner/-in)

Laufende Nr
113
SYS_1
03
SYS_2
03.04
SYS_3
03.04.01
SYS_4
03.04.01.10
ORGEINHEIT
Personalverwaltung
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Entgeltabrechnung
ERAAA
Durchführung der Entgeltabrechnung (Entgeltabrechner/-in)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
E 7
BW
9
Mitte
E 6
NRW
EG 10
NS
7
NV
EG 6
SAC
E 6
SAH
E 6

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Durchführen von Netto- und Bruttorechnungen

Zeiterfassungsdaten zusammenstellen, ggf. abstimmen. Die Entgeltabrechnung bei unterschiedlichen Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodellen und Entgeltmethoden unter Beachtung tariflicher, betrieblicher, arbeitssteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen durchführen. Zulagen und Zuschläge berechnen. Ausgleichzahlungen, Zuschüsse, Sachbezüge in Bezug auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht prüfen und sachgerecht abrechnen. Entgeltabzüge für Mieten, Rückzahlung von Darlehen, geleistete

Urlaubsvorschüsse, Pfändungen usw. vornehmen. Sozialversicherungsdaten erfassen und weitermelden.

Bearbeiten von Fehlerprotokollen

Fehlerprotokolle bearbeiten. Notwendige Abstimmungen vornehmen.

Bearbeiten von Sondervorgängen

Reiseabrechnungen und Sondervorgänge, z. B. Jubiläumsgelder, Einmalzahlungen, Vergütungen für Verbesserungsvorschläge, Verdienstsicherung, Pauschalvergütungen, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung, Überbrückungsgelder bearbeiten. Jeweils Steuer- und Sozialversicherungspflicht ermitteln. Pfändbare Beträge nach Vorgaben und Beschluss ermitteln, einbehalten und überweisen. Regressansprüche von Dritten bearbeiten.

Zusammenarbeit mit externen Stellen

Standard-Schriftverkehr mit Gläubigern, Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern führen.

Informieren von Mitarbeitern

Über betriebliche und tarifliche Regelungen informieren (z. B. vermögenswirksame Leistungen). Entgeltzusammensetzung und Entgeltabzüge erläutern, begründen und vertreten.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Kenntnisse für Netto- und Bruttorechnungen sowie zum Bearbeiten von Sondervorgängen abgeschlossene mindestens dreijährige kaufmännische Berufsausbildung, i.d.R. Industriekaufmann/-frau, mit erforderlichen zusätzlichen Fachkenntnissen im Steuer-, Sozial- und Tarifrecht, die durch entsprechende Lehrgänge erworben werden und einer zusätzlichen einjährigen Fachausbildung gleichwertig sind.
969
1.3.Berufserfahrungen
Für den sicheren Umgang in der Entgeltabrechnung sowie der Handhabung der tangierenden Bestimmungen bis zu drei Jahre erforderlich.
16
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Entgeltabrechnung muss nach eindeutigen Vorgaben erfolgen. Ein gewisser Spielraum ergibt sich aus Eventualitäten und Besonderheiten, die die Entgeltabrechnung beeinflussen und im gegebenen Rahmen berücksichtigt werden müssen.
210
3.Kooperation
Die Entgeltabrechnung bedingt gewisse Abstimmungserfordernisse, die sich aus den Sondervorgängen ergeben. Das Erteilen von Auskünften und Informieren der Mitarbeiter ist dagegen einer regelmäßigen Abstimmung gleichwertig.
415
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Summe Punkte100