03.04.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Durchführung der Entgeltabrechnung (Entgeltabrechner/-in)
- Laufende Nr
- 113
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.04
- SYS_3
- 03.04.01
- SYS_4
- 03.04.01.10
- ORGEINHEIT
- Personalverwaltung
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Entgeltabrechnung
- ERAAA
- Durchführung der Entgeltabrechnung (Entgeltabrechner/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- E 7
- BW
- 9
- Mitte
- E 6
- NRW
- EG 10
- NS
- 7
- NV
- EG 6
- SAC
- E 6
- SAH
- E 6
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Durchführen von Netto- und Bruttorechnungen
Zeiterfassungsdaten zusammenstellen, ggf. abstimmen. Die Entgeltabrechnung bei unterschiedlichen Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodellen und Entgeltmethoden unter Beachtung tariflicher, betrieblicher, arbeitssteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen durchführen. Zulagen und Zuschläge berechnen. Ausgleichzahlungen, Zuschüsse, Sachbezüge in Bezug auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht prüfen und sachgerecht abrechnen. Entgeltabzüge für Mieten, Rückzahlung von Darlehen, geleistete
Urlaubsvorschüsse, Pfändungen usw. vornehmen. Sozialversicherungsdaten erfassen und weitermelden.
Bearbeiten von Fehlerprotokollen
Fehlerprotokolle bearbeiten. Notwendige Abstimmungen vornehmen.
Bearbeiten von Sondervorgängen
Reiseabrechnungen und Sondervorgänge, z. B. Jubiläumsgelder, Einmalzahlungen, Vergütungen für Verbesserungsvorschläge, Verdienstsicherung, Pauschalvergütungen, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung, Überbrückungsgelder bearbeiten. Jeweils Steuer- und Sozialversicherungspflicht ermitteln. Pfändbare Beträge nach Vorgaben und Beschluss ermitteln, einbehalten und überweisen. Regressansprüche von Dritten bearbeiten.
Zusammenarbeit mit externen Stellen
Standard-Schriftverkehr mit Gläubigern, Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern führen.
Informieren von Mitarbeitern
Über betriebliche und tarifliche Regelungen informieren (z. B. vermögenswirksame Leistungen). Entgeltzusammensetzung und Entgeltabzüge erläutern, begründen und vertreten.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse für Netto- und Bruttorechnungen sowie zum Bearbeiten von Sondervorgängen abgeschlossene mindestens dreijährige kaufmännische Berufsausbildung, i.d.R. Industriekaufmann/-frau, mit erforderlichen zusätzlichen Fachkenntnissen im Steuer-, Sozial- und Tarifrecht, die durch entsprechende Lehrgänge erworben werden und einer zusätzlichen einjährigen Fachausbildung gleichwertig sind. | 9 | 69 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für den sicheren Umgang in der Entgeltabrechnung sowie der Handhabung der tangierenden Bestimmungen bis zu drei Jahre erforderlich. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Entgeltabrechnung muss nach eindeutigen Vorgaben erfolgen. Ein gewisser Spielraum ergibt sich aus Eventualitäten und Besonderheiten, die die Entgeltabrechnung beeinflussen und im gegebenen Rahmen berücksichtigt werden müssen. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Die Entgeltabrechnung bedingt gewisse Abstimmungserfordernisse, die sich aus den Sondervorgängen ergeben. Das Erteilen von Auskünften und Informieren der Mitarbeiter ist dagegen einer regelmäßigen Abstimmung gleichwertig. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Summe Punkte | 100 |